Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens "Joachim Scherz, EDV-Dienstleistungen" (im folgenden kurz "EDV-Scherz" bezeichnet), sind auf Verbraucher im Sinne des §1 KSchG nicht. anzuwenden.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle meine gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit mir abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Meine Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind... freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet mich nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar: sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Es ist niemand im Namen von EDV-Scherz befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch EDV-Scherz eingeräumtes Kreditlimit, so werde ich von meiner Lieferungsverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1 .Soweit nichts anderes angegeben ist, bin ich an die in meinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in meiner Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten ausnahmslos in €uro, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab österreichischer Grenze.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1 .Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von EDV-Scherz durch Lieferanten und Hersteller.
2. Komme ich mit der Lieferung in Verzug, hat mir der Käufer eine angemessene Frist von zumindest zwei Wochen zu setzen. Sodann ist der Käufer berechtigt insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Ware bei Fristablauf noch nicht versendet worden ist. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen bei mir oder einem meinerLieferanten verlängern festvereinbarte Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
3. Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird EDV-Scherz von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich EDV-Scherz nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1 .Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers bin ich berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. EDV-Scherz kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an mich als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens €uro 25,-- zu bezahlen. Daneben bin ich berechtigt anfallende höhere Lagerkosten zu fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann EDV-Scherz vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. EDV-Scherz ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei EDV-Scherz und dem Frachtführer angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über: sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von EDV-Scherz verlassen hat. Falls der Versand sich ohne mein Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch EDV-Scherz hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. EDV-Scherz gewährleistet dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, sechs Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden meine Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss mir die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer: eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an EDV-Scherz, zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, das auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert es sei denn, das die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
5. Für mangelhafte Ware leiste ich nach meiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
6.Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsansprüche gegen EDV-Scherz stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch mich oder einem von mir beauftragten Mitarbeiter oder auf dem Fehlen einer von mir schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, mein Eigentum (Vorbehaltsware). Solange der Käufer nicht in Verzug ist darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen. Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden, wenn der Händler (Kunde) mit seinen Zahlungsverpflichtungen mir gegenüber in Verzug ist und sonst Umstände bekannt werden, die nach meinem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an mich abgetreten. Sie dienen der Sicherung meiner Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, bin ich verpflichtet auf Anfordern des Händlers voll bezahlte Lieferungen insoweit freizugeben.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von EDV-Scherz hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist EDV-Scherz berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch mich liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Zahlung
1 .Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme- Verrechnungsscheck, Nachnahme, Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, dass heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.
2. Ich bin berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so bin ich berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Zinseszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn ich über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so bin ich berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 11 % zu verrechnen.
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle meine Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt wenn mir Umstände bekannt werden, die nach meinem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers (Kunden) wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen bin ich auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen mich an Dritte ist ausgeschlossen, sofern ich der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt werde ich die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist die meine Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1 .Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, culpa In contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen mich als auch meine Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet EDV-Scherz nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden entgangener Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme.
2. Ich weise darauf hin, das für sämtliche von mir angebotenen und vertriebenen Hard- und Softwareprodukten, Komponenten und Anleitungen die Jahr-2000-Tauglichkeit nicht als gegeben vorausgesetzt werden kann.
3. Die Jahr-2000-Tauglichkeit bei den von EDV-Scherz vertriebenen Waren liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum persönlichen Gebrauch überlassen, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§ 14 Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche, ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von EDV-Scherz, zuggängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis von EDV-Scherz erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Datenschutz
Ich bin berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Kunden betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an konzernmäßig gebundene Unternehmen im In- und Ausland zu übermitteln.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EDV-Scherz und dem Kunden gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Voitsberg.
§ 17 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.